Nutzungsbedingungen

 

Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten. Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

An einigen Stellen auf diesem Server werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, eMail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gesammelt. Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig, sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben.

 

Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an Dritte weiter.

 

Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde. Unsere Statistiken (z.B. Auslastung der Tennishalle) werden ausschließlich intern verwendet, um die Grundlage für die Preisgestaltung und Sonderangebote zu bilden.

 

Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl "Lastschrift" ermächtige Sie uns bis auf Widerruf alle Beiträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von Ihrem Konto abzubuchen. Wenn das oben genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren sind vom Ihnen zu tragen.

 

Allgemeine Bedingungen zur Anmietung von Tennisplätzen

 

Die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden in der Schneiders Tennishalle Wiesbaden, Friedrich Bergius Straße 11, 65203 Wiesbaden regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Betreiber, der TÖPFER TARAU GBR und den jeweiligen Mietern in der Tennishalle.

 

Mit Erwerb von saisonweise gebuchten Hallenstunden und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart.

 

Anmietung von Tennisplätzen

Die Anmietung von Plätzen in der Schneiders Tennishalle Wiesbaden, Friedrich Bergius Straße 11, 65203 Wiesbaden erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens.

 

Vermietung langfristiger Hallenstunden (Abonnements)

Der Mietvertrag bei Anmietung eines Tennisplatzes für eine gesamte Saison kommt verbindlich zustande durch Abgabe einer Buchung gemäß nachstehenden Möglichkeiten und der anschließenden schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung durch die TÖPFER TARAU GBR. Abbonnements verlängern sich nicht automatisch für die nachfolgende Saison.

 

Die Buchung kann erfolgen durch

 

·       die persönliche Abgabe eines unterschriebenen Anmeldevordrucks

 

·       die Zusendung des Anmeldeformulars per Post/Fax

 

·       das Ausfüllen des Online-Formulars

 

Vermietung einzelner Hallenstunden

Bei der Anmietung einzelner noch freier Tennisplätze kommt der Mietvertrag ausschließlich durch die Online Meldung, persönlicher Buchung vor Ort oder telefonische Buchung zustande. Vor einer Online- Buchung im Internetportal ist einmalig eine persönliche Registrierung des Mieters erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Buchung einer einzelnen Hallenstunde erhalten die Mieter einen Buchungsbeleg, der die verbindliche Buchung bestätigt.

 

Die TÖPFER TARAU GBR behält sich das Recht vor, die Anzahl der im Voraus zu buchenden Einzelstunden pro Monat zu reglementieren.

 

Platzbelegung

DieTÖPFER TARAU GBR ist für die Vergabe der einzelnen Plätze an die Mieter der Tennisplätze verantwortlich.Die TÖPFER TARAU GBR behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Mietvertrages zu ändern und die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.

 

Buchungsbestätigung / Stornierungen / Widerruf

Wird die Buchungsbestätigung / Rechnung von dauerhaft bzw. saisonweise gebuchten Stunden nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der TÖPFER TARAU GBR widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich.

 

Stornierungen von einzeln gebuchten Stunden ist 48 Stunden vor Antritt möglich. Verbindlich gebuchte Einzelstunden sind zu bezahlen.

 

Tennisstunden mit Trainer

Die Anmietung von Tennisplätzen in Verbindung mit einem Tennistrainer, der keinen gesonderten Vertrag mit TÖPFER TARAU GBR hat, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsführung.

 

Mitwirkungspflicht des Tennisplatzmieters

Der Platzmieter sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Buchung bzw. des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Mieter verpflichtet sich, die TÖPFER TARAU GBR jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der TÖPFER TARAU GBR die Daten zu bestätigen.

 

Platzpreise/Saisonmiete

Die Tennisplatzpreise werden zu Beginn einer jeden Saison festgelegt und durch gesonderten Preisaushang und im Internetauftritt der Tennishalle unter https://schneiders-tennishalle-wiesbaden.ebusy.de bekannt gegeben.

 

Rechnungslegung / Zahlung des Mietpreises

Rechnungen werden per E-Mail, Telefax oder postalisch übersandt. Für Einzelstunden erfolgt die Rechnungslegung durch die TÖPFER TARAU GBR.

 

Der Platzmieter ist verpflichtet, entsprechend der Buchungsbestätigung/Rechnung, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Datum zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt auf das Konto von TÖPFER TARAU GBR oder Bar unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer.

 

Die Zahlung hat per Überweisung oder per Lastschriftverfahren zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungstermin. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so hat der Mieter unbeschadet von weiteren Ansprüchen der TÖPFER TARAU GBR (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) zusätzlich eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe vor € 5,- zu zahlen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

 

Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden.

 

Eine Mietpreisminderung infolge zeitweiligen Energieausfalls und/oder durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

 

Verhinderung des Mieters/Ersatzmieter

Der Mieter haftet gegenüber TÖPFER TARAU GBR auch bei der Weitergabe der Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

 

Kündigung des Mietvertrages

TÖPFER TARAU GBR behält sich im Falle von Verstößen gegen die Platzordnung die fristlose Kündigung vor. Die Kündigung des Mietvertrages durch die TÖPFER TARAU GBR kann nur aus wichtigem Grund erfolgen (siehe hierzu Abschnitte V. Abs. 1). Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.

 

Schadensersatzansprüche

Die TÖPFER TARAU GBR behält sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch den Mieter, sowie Nichtzahlung der Platzmiete, Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

 

Platzordnung Tennishalle

 

1. Saubere Schuhe

Die Hallenplätze dürfen nur mit geeigneten, sauberen, profillosen Tennisschuhen, die noch nie im Freien getragen wurden, betreten werden. Auch der Weg vom Parkplatz zur Halle darf nicht in diesen Tennisschuhen zurückgelegt werden Das Tragen von Tennisschuhen, die auf Außenplätzen getragen wurden und das Tragen von Straßenschuhen ist  verboten.

2. Beleuchtung und Heizung

Die Mietgebühren pro Platz beinhalten auch die Nutzung der auf diesem Platz vorhandenen gesamten Beleuchtung sowie der auf diesem Platz vorhandenen Heizung. Die Beleuchtung ist beim Verlassen des Platzes auszuschalten, wenn sich bis dahin keine neue Platzbelegung ergeben hat. Es ist nicht erlaubt, die Beleuchtung oder die Heizung eines Platzes einzuschalten, auf dem nicht gespielt wird.

3. Spielbetrieb

Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn der entsprechende Platz angemietet wurde. Die Platzmiete ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.

Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten (volle Stunde).

4. Tenniskleidung

Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.

5. Getränke verschließen

Getränke dürfen nur in wiederverschließbaren Flaschen mit auf den Platz genommen werden(keine Gläser oder Pappbecher). Flecken auf dem Boden können nicht mehr entfernt werden.

6. Platzpflege

Die Netze müssen Sie nicht reparieren. Aber bitte ziehen Sie nach jeder Spielstunde den Platz mit den vorhandenen Abziehmatten im gesamten Bereich (also nicht nur die Spielfläche, sondern auch die Flächen darüber hinaus bis zu den Wänden bzw. zu den Seitennetzen) kreisförmig von außen zur Platzmitte hin ab. Nur so wird erreicht, dass das Granulat über einen längeren Zeitraum auf dereigentlichen Spielfläche gleichmäßig verteilt vorhanden bleibt.

Werfen Sie keinen Abfall (z.B. Griffbandreste und ähnliches) auf den Boden.

7. Bälle nicht an Wände spielen

Hallenwände und Fensterflächen dürfen nicht als Ballwand benutzt werden (Beschädigungsgefahr).

8. Notausgangstüren/ Technische Einrichtungen

Die Notausgangstüren sind auch nur im Notfall zu öffnen.

Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte vom TÖPFER TARAU GBR bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

9. Mietbedingungen

Diese Platzordnung sowie die in den Räumen der Tennishalle ausgehängte Spielordnung sind Bestandteile der Mietbedingungen und für alle Spieler bindend. Der Mieter muss seine Mitspieler und Gäste auf das Einhalten dieser Ordnungen hinweisen.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

10. Hallentemperatur

Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es nicht. Für Sporthallen der öffentlichen Hand gibt es unbestimmte Begriffe wie „angemessene Temperatur”. Eine Temperatur von 12-15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.

11. Verstöße und Sanktionen

Verstöße gegen die Platzordnung berechtigen die TÖPFER TARAU GBR, nach einer kostenpflichtigen Abmahnung in Höhe von € 50,- den Mietvertrag im Wiederholungsfall fristlos zu kündigen bzw. einen Ausschluss vom Hallen-Spielbetrieb auszusprechen. Bei Verschmutzung der Anlage durch den Mieter oder seine Mitspieler kann die TÖPFER TARAU GBR dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung stellen. Bei Beschädigung der Anlage durch den Mieter oder seine Mitspieler kann die TÖPFER TARAU GBR gegen den Mieter Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

Haftungsausschluss

 

Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.

 

Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Geschäftsstelle TÖPFER TARAU GBR zu melden.

 

Eine Haftung des Betreibers und seiner Bevollmächtigten sowie seiner Mitarbeiter und Aushilfen und des Eigentümers des Geländes gegenüber den Mietern ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen oder Fahrrädern.

 

Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt die TÖPFER TARAU GBR keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.

 

Geltungsbereich / Gerichtsstand / Sonstiges

 

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und der TÖPFER TARAU GBR gilt deutsches Recht.

Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.

 

TÖPFER TARAU GBR wird durch ihre Geschäftsführer vertreten.

 

Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt.

 

Diese Allgemeinen Bedingungen treten mit Wirkung 01.01.2017 in Kraft.

 

 

Google Analytics

 

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